Montag, 13. November 2017

Darf man mit seinem Geschäftspartner nachverhandeln?

Mein Wertbeitrag ist höher als deiner! Was wir machen, entspricht nicht 50 zu 50, sondern eher 66 zu 33 ... Zu unserm Glück hatte mein früherer Geschäftspartner drei Jahre nach der BAVARIA Gründung der Umverteilung der Anteile zugestimmt: 55/45. Das war zwar nicht das, was ich gefordert hatte, aber es reichte, damit ich mich wieder besser fühlte. Ich hatte mich in Rage gesteigert, weil ich den Wertbeitrag so unterschiedlich sah. Dies kommt viel häufiger vor, als man denkt. Viele starten ihre Partnerschaft mit gleichen Anteilen, stellen aber später fest, dass das Engagement und die Fähigkeiten doch weiter auseinander liegen. Häufiger werden zu einem Zeitpunkt, wenn es finanziell eng ist, stille Teilhaber aufgenommen. Später ärgert man sich über den ständigen Kapitalabfluss an Dritte, die nichts zum Wert der Gesellschaft beitragen.

Ich bin der Meinung, man sollte die Dinge ansprechen, wenn man nicht mehr zufrieden ist, eine Ansicht, deren radikalster Vertreter wohl Ray Dalio ist ("Principles"). Allerdings sollte man das Gespräch gut vorbereiten und versuchen, so sachlich wie möglich zu sein. Dazu sollte man sich auch überlegen, was die Alternative zum Fortbestand der Gesellschaft ist. Behalte ich das Geschäft, wenn ich unter neuem Namen alleine weiter mache? Es ist nicht einfach, dabei sachlich zu bleiben. Der Ärger hat sich über längere Zeit angestaut. Die Zeit nämlich, die man damit verbracht hat, Argumente zu sammeln, die den eigenen Mehrwert belegen.  Zuerst sollte man im Gespräch prüfen, ob es der Andere ähnlich sieht oder ob man doch zu sehr nur den eigenen Wertbeitrag betrachtet hatte. Das Buch "Crucial Conversations" von Patterson zeigt auf, wie.


Vielleicht noch besser wäre es, wenn man in einem Gesellschaftsvertrag ein Anwachsen der Anteile und einen zu Beginn nicht zugewiesenen Anteil festlegt. Auch um einfacher später neue Partner aufnehmen zu können.  Streit ist bei dem Anwachsen der Anteile nicht ausgeschlossen, wenn er z.B. automatisch im Zeitablauf stattfindet. Eine Umverteilungsregelung sorgt immerhin dafür, dass die Partner psychologisch besser auf die Frage vorbereitet sind. Auch kann man den Kapitalanteil trennen von der jährlichen Verteilung der Gewinne. Diese kann sich zum Beispiel nach dem Wertbeitrag im jeweiligen Geschäftsjahr richten. Einfach ist es jedoch nie.

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